![]() |
Fester Termin, feste Summe: An bestimmte Regeln rund ums Taschengeld sollten sich Eltern und Kinder gleichermaßen halten. Foto: djd/geld-und-haushalt.de |
Regeln für Eltern und Kinder
Die Experten des Beratungsdienstes Geld und Haushalt beispielsweise haben fünf goldene Regeln aufgestellt, die Eltern und Kindern Orientierung geben können:
1. Einen festen Rhythmus und einen festen Betrag vereinbaren - das Taschengeld gibt es dann immer am selben Wochentag und in fester Höhe, die mit dem Alter des Kindes allmählich steigen kann.
2. Die Kinder sind ihr eigener "Finanzminister" und können frei entscheiden, wofür sie ihr Geld ausgeben.
3. Das Taschengeld ist eine feste Vereinbarung und darf nicht als Druck- oder Erziehungsmittel eingesetzt werden. Das Geld wird also nicht einfach von den Eltern gestrichen, wenn der Nachwuchs mal etwas "ausgefressen" hat.
4. Einen "Nachschlag" gibt es nicht. Wenn das Taschengeld schon nach zwei, drei Tagen ausgegeben ist, muss das Kind bis zum nächsten Auszahlungstermin warten.
5. Ist das Kind etwas größer und verdient vielleicht schon in den Ferien eigenes Geld, ist ein Girokonto auf Guthabenbasis empfehlenswert.
Mehr Informationen gibt es im "Fahrplan Taschengeld", den Eltern kostenfrei unter www.geld-und-haushalt.de anfordern können. Hier gibt es auch den Link zur kostenfreien App "Finanzchecker": Jugendliche und Berufsstarter behalten damit bequem am Smartphone den Überblick über alle Einnahmen und Ausgaben.
Wie viel Taschengeld ist sinnvoll?
Neben den Grundregeln interessieren Eltern natürlich auch viele praktische Fragen: Ab welchem Alter ist Taschengeld sinnvoll und wie viel darf es sein? "Das erste Taschengeld ist durchaus schon im Vorschulalter möglich, dann kann man ungefähr bei 50 Cent bis 1 Euro pro Woche beginnen", so Korina Dörr vom Beratungsdienst Geld und Haushalt. Wann Eltern ihrem Kind das erste eigene Geld anvertrauen, hänge immer von dessen persönlichem Entwicklungsstand ab, so die Expertin. Mit zunehmendem Alter der Kinder steigen auch die empfohlenen Taschengeldbeträge.